Update Coronavirus - Wie geht es weiter?

Liebe Trainingsteilnehmerinnen und Trainingsteilnehmer, liebe Eltern,

 

zunächst einmal hoffen wir natürlich, dass es euch und allen Personen in eurem Umfeld gut geht und ihr gesund und fit bleibt! 

 

Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer sowie den Landesverordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bleiben die bisherigen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen noch bis zum 03.05.2020 bestehen. Das hat zur Folge, dass Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen weiterhin verboten sind und somit auch ein Sportbetrieb auf den Tennisplätzen noch nicht stattfinden kann.

 

Allerdings gibt es Hoffnung auf ein zeitnahes Ende der „tennisfreien Zeit“ durch die ersten Lockerungen in Bezug auf Einzelsportarten in anderen Bundesländern. So dürfen Tennisspieler/-innen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz seit Montag wieder zum Schläger greifen und die Plätze in ihren Clubs unter den gängigen „Corona-Regeln“ betreten. Es zeichnet sich außerdem ab, dass wohl weitere Bundesländer diesen Beispielen ab Anfang Mai folgen und einige Individualsportarten erlauben – darunter auch Tennis.

 

Der Deutsche Tennis Bund hatte sich bereits vergangene Woche (16.04.2020) mit einem Schreiben (unten zum Download) an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag. In enger Absprache mit seinen Landesverbänden wurden unter anderem folgende Maßnahmen und Regelungen festgelegt, unter deren strengen Beachtung und Einhaltung die Ausübung des Tennissports möglich erscheint: 

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu positionieren.
  3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  7. Jeder Verein benennt einen Corona Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften. 

Für uns alle sollte es weiterhin selbstverständlich sein geduldig zu bleiben, den behördlichen Anweisungen zu folgen sowie die veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung umzusetzen. 

Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden und benachrichtigen euch unverzüglich, sobald es neue Informationen gibt.

Bleibt gesund und positiv, haltet euch auch zu Hause weiter fit und seid sportlich aktiv! In unserer Dropbox findet ihr dafür viele Anregungen! 

 

Gemeinsam schaffen wir das!

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